1 Eingabe der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Folgende Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG:
Damit die Geräte unter die neuen Regelungen von § 14a EnWG fallen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Der Leistungsbezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung(en) liegt über 4,2 Kilowatt (kW)
- Die steuerbare(n) Verbrauchseinrichtung(en) ist/sind am Niederspannungsnetz angeschlossen
- Die steuerbare(n) Verbrauchseinrichtung(en) ist/sind am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen worden und wurden durch den Elektroinstallateur beim Netzbetreiber angemeldet
Hinweis: Bestandsanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in das neue Regime des § 14a EnWG überführt werden.
Verwenden Sie bitte folgende Eingabemaske, um ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einzutragen: