1 Eingabe der steuerbaren Verbrauchs­einrichtungen

Folgende Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG:

Private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungs-vorrichtungen /Heizstäben
Fest installierte Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen)

Stromspeicher (Nachtspeicherheizungen sind dauerhaft von den Neuregelungen ausgenommen)

Damit die Geräte unter die neuen Regelungen von § 14a EnWG fallen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Hinweis: Bestandsanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in das neue Regime des § 14a EnWG überführt werden.

Verwenden Sie bitte folgende Eingabemaske, um ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einzutragen:


Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Bitte treffen Sie eine Auswahl

Hinweis: Bei mehreren steuerbaren Anlagen des gleichen Typs (Wärmepumpe oder Klimaanlage) werden diese Anlagen im Verbund betrachtet. Behandeln sie diese Einzelanlagen im Verbund daher bitte bei Ihrer Eingabe als eine Anlage.

Name der Anlage

optional

Elektrische Anschlussleistung in kW

Bei einem Anlagenverbund die Summe der Leistungen aller Einzelanlagen

Nicht bekannt

Thermische Leistung in kW

Wenn die elektrische Anschlussleistung nicht bekannt ist.

Jahr der Inbetriebnahme

Bei einem Anlagenverbund das Inbetriebnahmedatum der jüngsten Einzelanlage

Bestehende Vereinbarung einer Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG Info anzeigen

Die Vereinbarung muss vor dem 31.12.2023 geschlossen sein. Wenn für alle Anlagen in einem Anlagenverbund eine Vereinbarung vorhanden ist, aktivieren Sie bitte den Schalter.

Ob Sie für ihre Anlagen bereits eine bestehende Vereinbarung nach § 14a EnWG geschlossen haben, können Sie Ihrem Stromvertrag entnehmen.